Beim Digitalen Produktpass war lange klar, wohin die Reise geht. Weniger klar war, wie die technische Infrastruktur konkret aussehen soll.
Im Juli 2026 ist die Umsetzung einen wichtigen Schritt weitergekommen: Die Europäische Kommission hat das zentrale Register für den Digitalen Produktpass inklusive einer Testumgebung gestartet. Wenige Tage zuvor wurden sechs harmonisierte europäische Normen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Damit sind noch nicht alle produktspezifischen Anforderungen festgelegt. Die technische Richtung ist nun jedoch deutlich klarer.
Was im Juli 2026 passiert ist
Am 15. Juli 2026 wurden sechs harmonisierte europäische Normen für das System des Digitalen Produktpasses im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie betreffen zentrale technische Grundlagen:
- den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen,
- eindeutige Identifikatoren,
- Datenträger wie QR-Codes,
- Speicherung und langfristige Verfügbarkeit,
- Schnittstellen für die Verwaltung und Suche von Produktpässen,
- die Interoperabilität unterschiedlicher Systeme.
Am 20. Juli 2026 folgte der Start des europäischen DPP-Registers. Unternehmen und andere beteiligte Akteure können die technische Infrastruktur damit bereits testen.
Die Veröffentlichung der Normen bedeutet nicht, dass damit sämtliche gesetzlichen Anforderungen an einen Digitalen Produktpass erfüllt wären. Die Normen konkretisieren zunächst die technischen Anforderungen, auf die sie sich beziehen.
Veröffentlichung der Referenzen von sechs harmonisierten europäischen Normen im EU-Amtsblatt.
Start des europäischen DPP-Registers inklusive einer gesonderten Testumgebung.
Das Register
Für die Vorbereitung in Unternehmen ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Das europäische DPP-Register soll nicht sämtliche Produkt-, Material- und Nachhaltigkeitsdaten zentral speichern.
Im Register werden vor allem eindeutige Identifikatoren, Registrierungsinformationen und übergeordnete Metadaten hinterlegt. Die vollständigen Produktpassdaten bleiben dezentral beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder bei einem beauftragten DPP-Dienstleister.
Das Register übernimmt damit unter anderem Funktionen wie:
- die Registrierung und Prüfung von Identifikatoren,
- die technische Verknüpfung zwischen Produkt und Produktpass,
- die Verwaltung ausgewählter Metadaten,
- die Protokollierung bestimmter Vorgänge,
- die Unterstützung von Marktüberwachung und Zollkontrollen.
Die Registrierung soll sowohl über eine Benutzeroberfläche als auch über eine Programmierschnittstelle möglich sein.
Hier liegen die vollständigen DPP-Daten und Nachweise.
- Kunden
- Geschäftspartner
- Reparatur
- Recycling
- Marktüberwachung
- Zoll
Umfang und Zugriffsrechte richten sich nach den produktspezifischen Vorgaben.
Sechs Normen bilden die Grundlage
Die veröffentlichten Normen decken unterschiedliche Bestandteile eines DPP-Systems ab:
| Norm | Technischer Schwerpunkt |
|---|---|
| EN 18216:2026 | Protokolle für den Datenaustausch |
| EN 18219:2026 | Eindeutige Identifikatoren |
| EN 18220:2026 | Datenträger und die Verbindung zwischen Produkt und Produktpass |
| EN 18221:2026 | Speicherung, Archivierung und langfristige Verfügbarkeit |
| EN 18222:2026 | Schnittstellen für Verwaltung, Suche und Lebenszyklus des Produktpasses |
| EN 18223:2026 | Interoperabilität zwischen unterschiedlichen DPP-Systemen |
Insgesamt wurden acht Standards für das DPP-System entwickelt. Die Europäische Kommission erwartet nach aktuellem, ausdrücklich indikativem Zeitplan eine Entscheidung zu den beiden noch ausstehenden Standards im September 2026.
Welche Anforderungen produktspezifisch festgelegt werden
Die technische Infrastruktur steht nicht für sich allein. Welche Informationen ein Digitaler Produktpass konkret enthalten muss, hängt weiterhin von der jeweiligen Produktgruppe und den dafür geltenden Rechtsakten ab.
Produktspezifisch festgelegt werden unter anderem:
- die verpflichtenden Informationen,
- der Zeitpunkt der Einführung,
- die erforderliche Granularität,
- die Position des Datenträgers,
- Zugriffsrechte für unterschiedliche Nutzergruppen,
- mögliche Anforderungen an Umwelt- oder Leistungsdaten.
Auch die Frage, ob ein Produktpass auf Ebene eines Modells, einer Charge oder eines einzelnen Produkts geführt werden muss, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Für bestimmte Batterien gilt ab dem 18. Februar 2027 eine konkrete Pflicht zum Batteriepass. Bei anderen Produktgruppen werden die Anforderungen und Einführungstermine schrittweise festgelegt.
Warum das bereits heute relevant ist
Ein Digitaler Produktpass entsteht nicht allein in der eigenen IT-Abteilung.
Ein großer Teil der benötigten Produkt-, Material- und Nachhaltigkeitsdaten liegt bei Lieferanten oder verteilt sich auf verschiedene Systeme und Unternehmensbereiche. In vielen Unternehmen befinden sich relevante Informationen beispielsweise in:
- ERP-Systemen,
- Produktdatenmanagement und Konstruktion,
- Stücklisten,
- Einkauf und Lieferantenmanagement,
- Qualitätsmanagement,
- Nachhaltigkeitsmanagement,
- einzelnen Tabellen und Dokumenten.
Die technische Veröffentlichung eines Produktpasses ist daher meist nicht die erste Herausforderung. Zuvor muss geklärt werden, welche Daten benötigt werden, wo sie liegen und wer für ihre Qualität verantwortlich ist.
Daraus ergeben sich bereits heute praktische Fragen:
- Wer stellt welche Produkt- und Materialdaten bereit?
- Wer prüft deren Richtigkeit und Vollständigkeit?
- Wer ist für Aktualisierungen verantwortlich?
- Auf welcher Granularität werden Produkte identifiziert?
- Wie werden Veränderungen an Materialien oder Lieferanten dokumentiert?
- Wie bleiben Identifikatoren und Daten langfristig verfügbar?
- Was passiert, wenn eine Lieferbeziehung endet?
- Werden Datenanforderungen an Unterlieferanten weitergegeben?
- Wie lassen sich Nachweise und Berechnungsergebnisse nachvollziehbar miteinander verknüpfen?
Damit wird der Digitale Produktpass nicht nur zu einem Nachhaltigkeits- oder IT-Thema. Er betrifft ebenso Einkauf, Produktentwicklung, Qualitätsmanagement, Compliance und Vertragsmanagement.
Verantwortlichkeiten
Nach der Ökodesign-Verordnung müssen die im Produktpass enthaltenen Daten korrekt, vollständig und aktuell sein. Verantwortlich bleibt grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der das betreffende Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Ein DPP-Dienstleister kann die technische Bereitstellung, Speicherung oder Sicherung übernehmen. Die Verantwortung für die zugrunde liegenden Informationen verschwindet dadurch jedoch nicht.
Unternehmen benötigen deshalb neben einer technischen Lösung auch klare interne Prozesse:
- Wer darf Daten freigeben?
- Wie werden Änderungen geprüft?
- Welche Quellen und Nachweise liegen einem Wert zugrunde?
- Wie werden unterschiedliche Versionen dokumentiert?
- Wie wird sichergestellt, dass die veröffentlichten Informationen aktuell bleiben?
Diese Fragen sind nicht erst kurz vor einem gesetzlichen Stichtag relevant. Sie entscheiden darüber, ob ein Produktpass später mit vertretbarem Aufwand betrieben werden kann.
Der Einstieg über ein repräsentatives Produkt
Unternehmen müssen nicht sofort ihr gesamtes Produktportfolio in eine neue Datenstruktur überführen.
Ein sinnvoller Einstieg ist ein repräsentatives Produkt. Daran lässt sich prüfen, welche Daten bereits verfügbar sind und an welchen Stellen Abhängigkeiten oder Lücken bestehen.
Ein solches Pilotprojekt kann folgende Schritte umfassen:
- Produkt- und Stücklistendaten strukturieren.
- Materialien, Komponenten und Lieferanten eindeutig zuordnen.
- Datenlücken und Lieferantenabhängigkeiten identifizieren.
- Verantwortlichkeiten und Aktualisierungsprozesse festlegen.
- Nachweise und Datenquellen nachvollziehbar dokumentieren.
- Prüfen, welche Informationen dauerhaft verfügbar gehalten werden müssen.
- Die Daten so strukturieren, dass sie später an DPP-Systeme angebunden werden können.
Der Nutzen eines solchen Piloten besteht nicht nur in der Vorbereitung auf eine künftige Pflicht. Eine bessere Produktdatengrundlage unterstützt auch Kundenanfragen, Produktentwicklung, Einkauf, Risikomanagement und Nachhaltigkeitsbewertungen.
Unser Fazit
Der Digitale Produktpass ist noch nicht für alle Produktgruppen abschließend ausgestaltet. Mit dem gestarteten Register und den veröffentlichten Normen wird seine technische Architektur jedoch konkreter.
Wer erst mit dem jeweiligen gesetzlichen Stichtag beginnt, muss Produktdaten, Lieferantenprozesse, Verantwortlichkeiten und technische Systeme gleichzeitig unter Zeitdruck aufbauen.
Sinnvoller ist es, frühzeitig mit einem repräsentativen Produkt zu testen:
- Wie vollständig sind die Produkt- und Stücklistendaten?
- Welche Informationen fehlen?
- Welche Daten müssen Lieferanten bereitstellen?
- Wie werden Nachweise und Änderungen dokumentiert?
- Lassen sich die Daten später über interoperable Schnittstellen weitergeben?
DPP-Checkliste für Unternehmen
Prüfen Sie Scope, Produktdaten, Lieferanten, technische Anschlussfähigkeit und nächste Schritte für einen belastbaren DPP-Piloten.
Mit bloom unterstützen wir Unternehmen dabei, produktbezogene Daten und Product Carbon Footprints systematisch aufzubauen. Gerne zeigen wir anhand eines Beispielprodukts, wie ein solcher Einstieg aussehen kann.
DPP-Vorbereitung an einem Beispielprodukt testen
Sie möchten prüfen, wie gut Ihre Produkt-, Stücklisten- und Lieferantendaten bereits für künftige DPP-Anforderungen aufgestellt sind? Gemeinsam betrachten wir ein repräsentatives Produkt und identifizieren Datenlücken, Abhängigkeiten und sinnvolle nächste Schritte.
Quellen
- Europäische Kommission: Digital Product Passport Registry now live
https://single-market-economy.ec.europa.eu/news/digital-product-passport-registry-now-live-2026-07-20_en - Europäische Kommission: DPP Registry
https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport/dpp-registry_en - Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu den harmonisierten Normen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32026D1736 - Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum DPP-Register
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32026R1778 - Verordnung (EU) 2024/1781 – Ecodesign for Sustainable Products Regulation
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/eng - Europäische Kommission: Übersicht zum Digitalen Produktpass
https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport_en - Europäische Kommission: Digitaler Batteriepass
https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport/batteries_en
